Erstattung durch Krankenversicherungen

Seitens gesetzlicher Krankenkassen werden Leistungen von Heilpraktikern in vielen Fällen nicht erstattet. Selbst Zusatzversicherungen und Privatversicherungen übernehmen nicht zwangsläufig alle entstehenden Kosten für Leistungen und Medikamente der Naturheilkunde bzw. von Heilpraktikern.

 

Nicht alle Therapieformen werden seitens Krankenkassen gleichermaßen anerkannt. Dabei erfolgt eine Kostenerstattung wiederum nur für bestimmte Einzelleistungen nach pauschalen Festlegungen im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), das die Vielfalt in der Diagnostik und Methodik der alternativmedizinischen Therapien bei weitem nicht abbildet. Die in der GebüH hinterlegten Sätze sind zudem über 30 Jahre alt und wurden seitdem nicht mehr angepasst.

 

Bitte klären Sie im Vorfeld, welche Leistungen und Medikamente Ihre Versicherung unter welchen Bedingungen (z.B. Naturheilmittel nur, wenn von Arzt verschrieben oder nur für osteopathische Behandlungen) deckt.